Rentenzahlungen für Ghetto-Arbeiter

 

Ehemalige Ghetto-Arbeiter erhalten vermutlich schon bald Rentennachzahlungen in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro. Konkret bedeutet das, dass eine Einzelperson etwa 150 bis 200 Euro zusätzliche Rente in jedem Monat bekommt. Im Jahr 2009 hatte das Bundessozialgericht eine neue Rechtsprechung erlassen, wonach NS-Opfer für ihre Arbeit in den Ghettos während des Zweiten Weltkriegs einen Anspruch auf eine Rente haben. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab nun bekannt, dass die Rentenbehörden aufgrund der veränderten Rechtslage alle Rentenansprüche rückwirkend bis 1997 überprüfen werden. Bisher wurden weniger als zehn Prozent der Rentenanträge bewilligt, da ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit ausreichender Entlohnung vorausgesetzt wurde. Aufgrund der veränderten Rechtsprechung rechnet das Landessozialgericht damit, dass in Zukunft zwei Drittel der Rentenanträge bewilligt werden. Von den etwa 70.000 Rentenanträgen stammen etwa 30.000 von israelischen Staatsbürgern.

 

 

«Jüdische Zeitung», Februar 2010